MOTORRADFAHREN MIT AUTOFÜHRERSCHEIN - B196
Berechtigung
Krafträder mit Hubraum von nicht mehr als 125 cm³
Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max.0,1 kW/kg
nur in Deutschland
Voraussetzungen
Mindestalter 25 Jahre
Mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
Teilnahme an mindestens 4 Unterrichtseinheiten Theorie und mindestens 5 Unterrichtseinheiten Praxis zu je 90 Minuten (es handelt sich hier um eine Mindeststundenanzahl.
Ist nach deren Durchführung die Schulung nicht abgeschlossen, müssen weitere Übungsfahrten erfolgen. Erst danach kann die Teilnahmebestätigung ausgestellt werden)
Ausbildung
Theorie: Klassenspezifischer Unterricht der Motorradkassen
Praxis: allgemeine Fahrausbildung , Grundfahraufgaben der Klasse A1, Überland- und Autobahnfahrten
Nach erfolgreicher Teilnahme an der Fahrerschulung muss die Bescheinigung über die Teilnahme an der Fahrerschulung bei der zuständigen Behörde, mit Passfoto, eingereicht werden um den neuen Führerschein mit Schlüsselzahl 196 zu beantragen.