MOTORRADFAHREN MIT AUTOFÜHRERSCHEIN

Motorradfahren mit Autoführerschein – B196


Was ist B196?

Mit der Schlüsselzahl B196 kannst Du Leichtkrafträder bis 125 cm³ fahren, ohne eine separate Motorradprüfung abzulegen. Diese Berechtigung gilt jedoch nur in Deutschland.

Berechtigung

Mit B196 darfst Du:

  • Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ fahren.
  • Eine Motorleistung von maximal 11 kW nutzen.
  • Ein Leistungsverhältnis von höchstens 0,1 kW/kg fahren.

Voraussetzungen

Um die Berechtigung zu erhalten, musst Du:

  • Mindestens 25 Jahre alt sein.
  • Seit mindestens 5 Jahren den Führerschein Klasse B besitzen.
  • An mindestens 4 Theorie-Einheiten und 5 Praxis-Einheiten (je 90 Minuten) teilnehmen. Je nach individuellem Lernfortschritt können zusätzliche Übungsfahrten erforderlich sein, bevor die Teilnahmebestätigung ausgestellt wird.

Ausbildung

  • Theorie: Klassenspezifischer Unterricht für Motorradklassen.
  • Praxis: Allgemeine Fahrausbildung, Grundfahraufgaben der Klasse A1, sowie Überland- und Autobahnfahrten.

So funktioniert’s:

  1. Melde Dich für die Schulung an.
  2. Nimm an den Theorie- und Praxiseinheiten teil.
  3. Nach erfolgreicher Teilnahme erhältst Du eine Bescheinigung.
  4. Reiche die Bescheinigung bei der zuständigen Behörde zusammen mit einem Passfoto ein.
  5. Beantrage Deinen neuen Führerschein mit der Schlüsselzahl B196.

Deine Vorteile mit B196:

  • Keine zusätzliche Prüfung erforderlich.
  • Du kannst flexibel zwischen Auto und Leichtkraftrad wechseln.
  • Ideal für Pendler oder Freizeitfahrer, die mehr Mobilität möchten.

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